ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Vermietbedingungen der FLEETSTAR GmbH (Fleetstar/Vermieter)
1. Geltungsbereich, Leistungsgegenstand
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Vermietung und Anmietung von Kraftfahrzeugen zu den Anmietbedingungen zum Fahrzeugangebot
und den Obliegenheiten für die Nutzung des Mietobjekt welche sich aus dem Fahrzeugmietvertrag ergeben. Abweichende entgegenstehende
oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsinhalt, wenn sie mit diesen Vermietbedingungen übereinstimmen
oder Fleetstar die Bedingungen des Mieters ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.2 Vor dem Absenden der Buchung bestätigt der Kunde/Mieter durch Anklicken, Anmiet- und Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert
zu haben.Mit Auswahl der Bezahlform und Bestätigung der Geschäftsbedingungen über das Buchungsfeld gibt der Kunde/Mieter eine
verbindliche Beauftragung zur Buchung des Angebots ab. Das Absenden oder deren Eingang stellt noch keine Annahme oder Bestätigung
der Buchung dar. Mit dem elektronischem Versand der Bestätigung der Buchung durch Fleetstar erfolgt deren Annahme.
2. Allgemeine Mindestvoraussetzungen
2.1 Der Hauptfahrer und alle Zusatzfahrer müssen bei Abholung des Mietwagens den eigenen Führerschein vorzeigen können.
Digitale Führerscheine und Fotokopien werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen mindestens ab 12 Monate im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis
sein, jedoch ab Fahrzeugkategorie I** (Mittelklasse) 20/2 Jahre, ab F** (Fullsize) 25/3 Jahre, ab P** (Premium) 27/3 Jahre.
Für die Eintragung zusätzlicher Personen als Fahrer im Mietvertrag haben diese Ihren Führerschein dem Vermieter persöhnlich
vorzulegen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Für die Eintragung
zusätzlicher Personen als Fahrer im Mietvertrag haben diese Ihren Führerschein dem Vermieter persöhnlich vorzulegen.
2.2 Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten werden akzeptiert, wenn
a) im Pass des Mieters/Fahrers kein Visum eingetragen ist oder
b) ein Visum im Pass eingetragen ist und sich bei Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in einem EU-Staat aufhält.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden.
3. Vertragslaufzeit zum Mietfahrzeug
3.1 Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im Mietvertrag genannten Zeitpunkten.
3.2 Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs über den im Mietvertrag genannten Zeitpunkt fort, ergibt sich daraus keine stillschweigende
Vortsetzung des Mietvertrags.
3.3 Für Stornierungen und Nichtantreten von Fahrzeugmieten ergeben sich die geltenden Bestimmungen aus den bei der Buchung einzusehenden
Anmietinfomationen zur jeweiligen Zahlungsauswahl sowie den Angaben dazu in der Buchungsbestätigung.
4. Miete, Fälligkeit
4.1 Bei Buchung eines Vorauszahlungstarif wird von Fleetstar die Gesamtmiete vom autorisierten Zahlungsmittel belastet nachdem die Buchung
bestätigt wurde. Bei Fahrzeugabholung erfolgt keine Zahlung. Bei Angeboten ohne Kaution obliegt es Fleetstar dieses im benötigten Fall auch
nicht zu bestätigen. Mit Fahrzeugübernahme haften Mieter und seine Erfüllungsgehilfen/Fahrer für zusätzlich anfallende Kosten aus der Miete
(z.B. fehlender Treibstoff bei der Rückgabe, zusätzliche Tage, zusätzliche Kilometer), bei verantwortlichen Schäden für den berechtigten Schadenersatz.
Wird vom Mieter zum Ablauf des Mietverhältnis eine Verlängerung von diesem beantragt, so obliegt es Fleetstar die Auswahl des Zahlungsmittel neu zu bestimmen.
4.2 Bei Zahlung der Miete bei Abholung sind Zahlungskarten zur Vorlage an der Abholstation akzeptierte Kreditkarten: Visa, Mastercard,
American Express, Diners Club, Discover, JCB. Das auf den Fahrer ausgestellte Zahlungsmittel muss mindestens 1 Monat zum vereinbarten Mietende
hinaus gültig sein, vorbehaltlich auch darüber hinaus und nur in Verbindung mit der PIN akzeptiert. Bei Bezahlung bei der Fahrzeugabholung ist
eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird von der Station zusätzlich zum Mietpreis auf Ihrer Kreditkarte autorisiert und geblockt.
Die Kaution wird für zusätzliche Kosten verwendet (z.B. fehlender Treibstoff bei Rückgabe, zusätzliche Tage, zusätzliche Kilometer).
Für Fahrzeuge bis Kategorie Mittelklasse kann die Bezahlung und Kautionsbuchung mittels EC-/Girocard (Maestro/VPAY) im maximal 30-Tage Rhythmus vereinbart werden.
4.3 Firmenoption. Die Auswahl wird unter Voraussetzungen als zusätzliche Zahlungsoption angeboten. Die Mindestanmietdauer beträgt dabei
ab 30 Tage mindestens. Die erste Mietrate ist im Voraus fällig, bei von Fleetstar bestätigter Vereinbarung bis 14 Tage nach Übergabe des
Mietobjekts. Alle weiteren Mietraten werden jeweils im 30-Tage Rhytmus im Voraus fällig. Der Ausgleich der Mietforderung erfolgt dabei mit
Berechnung durch Bankzahlung oder über ein vom Mieter an Fleetstar erteiltes Sepa-Firmenlastschriftmandat über alle Zahlungen aufgrund
Nutzung des Mietobjekt. Beträgt die tatsächliche Nutzung im letzten Mietmonat und nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit weniger als 30 Tage
so werden die nicht gefahrenen Tage anteilig zum 1/30 dem Mieter gutgeschrieben.
4.4 Die verbindliche Buchung des Kunden wird erst mit der Annahme und Bestätigung durch Fleetstar zu einer beiderseits fest vereinbarten Buchung.
Die Voraussetzungen zum Firmenkundengeschäft können von Fleetstar nach Einzelvorgang entschieden werden. Das Firmenalter muss jedoch in
jedem Fall mindestens 1 Jahr betragen. Sofern Fleetstar die Buchung nicht bestätigen kann und zwar egal aus welchen Gründen und ohne deren
Bennennung, bestehen gegenüber Fleetstar keinerlei Ansprüche zu Forderungen auf Schadenersatz egal worauf diese sich beziehen sollten.
4.5 Fleetstar ist grundsätzlich berechtigt vor Überlassung des Mietobjekts oder zu jedem späteren Zeitpunkt eine Kaution als Sicherheitszahlung
zu verlangen.
5. Pflichten des Mieters, Nutzung
5.1 Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich und sorgsam zu behandeln. Inbesondere nur den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften,
technische Regeln und Verkehrregeln zu beachten.
5.2 Dem Mieter ist untersagt, das Mietfahrzeug
-zu motorsportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen,
-nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmieten Rennstrecken
-Testzwecken
-zur Weitervermietung oder Überlassung,
-zur gewerblichen Personenbeförderung sowie sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu nutzen.
5.3 Der Mieter ist dazu verpflichtet geignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietobjekts gegen Diebstahl oder Beschädigung zu treffen.
Die Benutung des Fahrzeugs ist dem Mieter nur innerhalb Deutschland gestattet. Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
5.4 Bei einem Unfall, Brand, Entwendung oder sonstigen Schaden, hat der Mieter immer die Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen,
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Name und Anschrift von Zeugen festzuhalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht, weder mündlich
noch schriftlich, anerkannt werden. Der Mieter hat alle Schäden, Betriebsstörungen sowie Unfallschäden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter ist nicht berechtigt ohne vorherige Zustimmung das Fahrzeug reparieren oder warten zu lassen. Übermäßiger Verschleiß sowie Schäden
durch übermäßige Fahrzeugbeanspruchung gehen zu Lasten des Mieters. Bei Mietverhältnissen ab 25 Tage hat der Mieter die Kosten für
Nachfüllflüssigkeiten zu tragen (insbesondere Motoröl, Scheibenreiniger) sofern ein Nachfüllen während der Mietdauer notwendig ist.
5.5 Eine Haftungsbefreiung, ob enthalten oder gegen Zahlung eines zusätzliches Entgelt, befreit den Mieter nicht von den vertraglichen
Obliegenheiten und den Bestimmungen zur Fahrzeugnutzung. Bei vorsätzlicher Verletzung eines dieser vertraglichen Obliegenheiten haftet
der Mieter voll, bei grob fahrlässigen Verletzungen einer vertraglichen Obliegenheit im Verhätlnis der Schwere seines Verschuldens.
Der Mieter haften unbeschränkt für währender der Mietzeit von Ihnen begangener Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen wie Verkehrs-
und Ordnungswidrigkeiten. Für deren Bearbeitung durch den Vermieter wird dem Mieter eine Gebühr pro einzelnen Vorgang berechnet.
6. Haftung
6.1 Der Mieter haftet für alle durch ihn oder den Fahrer verursachten Schäden einschließlich etwaiger Wertminderung oder Folgeschäden, soweit
nicht eine vereinbarte Haftungsbefreiung anwendbar ist.
6.2 Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber Fleetstar, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Fleetstar.
Fleetstar stellt keine Versicherung. Leistungen von Fleetstar, welche sich aus optionalen Zusatzprodukten zur Befreiung einer Selbstbeteiligung
ergeben sind auf max. 2.000 EUR beschränkt, nur bei berechtigten Schadenfällen am Mietfahrzeug anwendbar, jedoch ausgeschlossen bei
Vertrags- und Obliegenheitsverletzungen vom Mieter oder Fahrer. Eine Haftung von Fleetstar aus der Verletzung des Körpers oder der
Gesundheit ist ausgeschlossen. Mindestens gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen werden vom Mietfahrzeughalter und oder deren
Betreiber abgedeckt.
Fleetstar haftet nicht bei Nichterfüllung die auf technische Defekte oder Verunfallen des Fahrzeuges beruht.
7. Fahrzeugrückgabe, Nichtabholung
7.1 Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe
kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Schäden am Fahrzeug sind
unaufgefordert mitzuteilen. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten wird ein weiterer Miettag berechnet.
7.2 Für Aufwendungen und ggfls. entstandenem Schaden haftet der Verursacher. Muss der Nutzer eine ihm erteilte Bestätigung
seiner Beauftragung ändern oder stornieren, verpflichtet sich der Nutzer seine Änderungen innerhalb einer angegebenen Frist zu
ersteilen. Wird der Mietwagen zum dem in seiner Reservierung genannten Zeit und Ort vom Besteller nicht abgeholt und nicht
storniert, gelten die zur Buchung maßgeblichen Anmietbedingungen und zwar konkret oder pauschal.
Bei pauschaler Berechnung bleibt dem Mieter der Nachweis offen, dass kein oder geringerer Schaden entstanden ist.
7.3 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Bestellung auf Basis der allgemein gültigen Geschäftsordnung zu setzen. Dies setzt insbesondere
voraus, dass eine Bestellung nicht auf Grundlage falscher Angaben an Fleetstar übermittelt wird. Bei Zuwiderhandlung hat der
Webseitenbetreiber die Berechtigung zur Einleitung rechtlicher oder sonstiger Maßnahmen.
8. Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Mit Mietern die Kaufleute, juristische Persosnen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind,
wird je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg oder das Landgericht Berlin als Gerichtsgegenstand verwendet.
9. Datenschutz
9.1 Informationen und Angaben zum Datenschutz erhalten Sie unter der gesonderten Datenschutzerklärung der FLEETSTAR GmbH.
Gültig ab 01.04.2022