GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Vermietbedingungen der FLEETSTAR GmbH (Fleetstar/Vermieter)

1. Geltungsbereich, Leistungsgegenstand

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Vermietung und Anmietung von Kraftfahrzeugen zu den Mietbedingungen und den Obliegenheiten,
welche sich aus und mit der Nutzung des Mietobjekt weiterhin ergeben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen
des Mieters werden nur Vertragsinhalt, wenn sie mit diesen Vermietbedingungen übereinstimmen oder Fleetstar die Bedingungen des Mieters
ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.2 Mit Klick auf den Buchungsbutton bestätigt der Kunde die Anmietinformationen (Allgemeine Reservierungsbedingungen) und die
Allgemeinen Vermietbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Mit dem Absenden über das Buchungsfeld gibt der Kunde eine verbindliche
Beauftragung zur Buchung des Angebots ab. Das Absenden oder deren Eingang stellt noch keine Annahme oder Bestätigung dar. Mit dem
elektronischem Versand der Buchungsbestätigung durch Fleetstar erfolgt deren Annahme.

2. Allgemeine Mindestvoraussetzungen

2.1 Der Hauptfahrer und alle Zusatzfahrer müssen bei Abholung des Mietwagens den eigenen Führerschein vorzeigen können.
Digitale Führerscheine und Fotokopien werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen mindestens ab 12 Monate im Besitz Ihrer
Fahrerlaubnis sein, ab Fahrzeugkategorie I* (Mittelklasse) 21/3 Jahre, F* (Fullsize) 23/3 Jahre, ab P* (Premium) 25/3 Jahre.
Für die Eintragung zusätzlicher Personen als Fahrer im Mietvertrag, haben diese Ihren Führerschein am Mietort persönlich
vorzulegen. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Abweichende Regelungen
werden nur Vertragsinhalt, wenn Fleetstar diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2.2 Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten werden akzeptiert, wenn
a) im Pass des Mieters/Fahrers kein Visum eingetragen ist oder
b) ein Visum im Pass eingetragen ist und sich bei Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in einem EU-Staat aufhält.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden.

3. Vertragslaufzeit zum Mietfahrzeug

3.1 Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im Mietvertrag genannten Zeitpunkt.
3.2 Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs über den im Mietvertrag genannten Zeitpunkt fort, ergibt sich daraus keine, auch
keine stillschweigende Fortsetzung des Mietvertrags.
3.3 Für Stornierungen, Nichtantreten von Fahrzeugmieten oder deren Änderung ergeben sich die aus Buchung und Anmietung geltenden Bestimmungen.

4. Miete, Fälligkeit

4.1 Bei Buchung eines Vorauszahlungstarif wird der autorisierte Mietbetrag nach Bestätigung der Buchung von der Zahlungskarte belastet.
Änderungen an der Buchung oder während der Mietzeit sind durch Kontaktaufnahme mit Fleetstar zu vereinbaren. Mietkunden und/oder deren
Erfüllungsgehilfen (Fahrer) haften für zusätzlich anfallende Kosten aus der Miete (z.B. fehlender Treibstoff bei der Rückgabe, zusätzlicher Tag, zusätzliche Kilometer).

4.2 Bei Zahlung der Miete bei Abholung sind Zahlungskarten zur Vorlage an der Abholstation akzeptierte Kreditkarten: ‘Visa’, ‘MasterCard’,
‘American Express’, (an einigen Stationen ‘Diners Club’, ‘Discover’). Das auf den Fahrer ausgestellte Zahlungsmittel muss mindestens 1 Monate zum
vereinbarten Mietende hinaus gültig sein, vorbehaltlich nur in Verbindung mit der PIN akzeptiert. Bei der Abholung ist eine Kaution als Sicherheit
zu hinterlegen. Die Kaution wird von der Station zusätzlich zum Mietpreis auf Ihrer Kreditkarte autorisiert und geblockt. Die Kaution wird für
zusätzliche Kosten verwendet (z.B. fehlender Treibstoff bei Rückgabe, zusätzliche Tage, zusätzliche Kilometer).
Für Fahrzeuge bis Kategorie ‘Mittelklasse’ kann die Anmietung mittels EC-/Girocard für jeweils bis zu 30 Tage Mietdauer vereinbart werden.

5. Pflichten des Mieters, Nutzung

5.1 Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich und sorgsam zu behandeln. Inbesondere nur den vorgeschriebenen Kraftstoff zu tanken und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften,
technische Regeln und Verkehrregeln zu beachten.

5.2 Dem Mieter ist untersagt, das Mietfahrzeug
-zu motorsportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen,
-nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Rennstrecken
-Testzwecken
-zur Weitervermietung oder Überlassung,
-zur gewerblichen Personenbeförderung (nur mit Sondergenehmigung) sowie sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu nutzen.

5.3 Der Mieter ist dazu verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietobjekts gegen Diebstahl oder Beschädigung zu treffen.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist dem Mieter nur innerhalb Deutschland gestattet. Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

5.4 Bei einem Unfall, Brand, Entwendung oder sonstigen Schaden, hat der Mieter immer die Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen,
Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Name und Anschrift von Zeugen festzuhalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht, weder mündlich
noch schriftlich, anerkannt werden. Der Mieter hat alle Schäden, Betriebsstörungen sowie Unfallschäden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter ist nicht berechtigt ohne vorherige Zustimmung das Fahrzeug reparieren oder warten zu lassen. Übermäßiger Verschleiß sowie Schäden
durch übermäßige Fahrzeugbeanspruchung gehen zu Lasten des Mieters. Bei Mietverhältnissen ab 25 Tage hat der Mieter die Kosten für
Nachfüllflüssigkeiten zu tragen (insbesondere Motoröl, Scheibenreiniger) sofern ein Nachfüllen während der Mietdauer notwendig ist.

5.5 Eine Haftungsbefreiung, ob enthalten oder gegen Zahlung eines zusätzliches Entgelt, befreit den Mieter nicht von den vertraglichen
Obliegenheiten und den Bestimmungen zur Fahrzeugnutzung. Bei vorsätzlicher Verletzung eines dieser vertraglichen Obliegenheiten haftet
der Mieter voll, bei grob fahrlässigen Verletzungen einer vertraglichen Obliegenheit im Verhältnis der Schwere seines Verschuldens.
Der Mieter haften unbeschränkt für währender der Mietzeit von Ihnen begangener Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen wie Verkehrs-
und Ordnungswidrigkeiten. Für deren Bearbeitung durch den Vermieter wird dem Mieter eine Gebühr pro einzelnen Vorgang berechnet.

6. Haftung

6.1 Der Mieter haftet für alle durch ihn oder den Fahrer verursachten Schäden einschließlich etwaiger Wertminderung oder Folgeschäden, soweit
nicht eine vereinbarte Haftungsbefreiung anwendbar ist.

6.2 Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber Fleetstar, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Fleetstar.
Fleetstar stellt keine Versicherung. Leistungen von Fleetstar, welche sich aus optionalen Zusatzprodukten zur Befreiung einer Selbstbeteiligung
ergeben sind auf max. 2.500 EUR beschränkt, nur bei berechtigten Schadenfällen am Mietfahrzeug anwendbar, jedoch ausgeschlossen bei
Vertrags- und Obliegenheitsverletzungen vom Mieter oder Fahrer. Eine Haftung von Fleetstar aus der Verletzung des Körpers oder der
Gesundheit ist ausgeschlossen. Mindestens gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen werden vom Mietfahrzeughalter und oder deren
Betreiber abgedeckt.
Fleetstar haftet nicht bei Nichterfüllung die auf technische Defekte oder Verunfallen des Fahrzeuges oder höherer Gewalt beruht.

7. Fahrzeugrückgabe, Nichtabholung

7.1 Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter und/oder Fleetstar am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Schäden am Fahrzeug sind
unaufgefordert mitzuteilen. Wird der Rückgabezeitpunkt ab mehr als 1/2 Stunde überschritten wird ein weiterer Miettag berechnet.

7.2 Für Aufwendungen und ggfls. entstandenem Schaden haftet der Verursacher. Muss der Nutzer eine ihm erteilte Bestätigung
seiner Beauftragung ändern oder stornieren, verpflichtet sich der Nutzer seine Änderungen innerhalb einer angegebenen Frist
zu erteilen. Wird der Mietwagen zum dem in seiner Reservierung genannten Zeit und Ort vom Besteller nicht abgeholt und nicht
storniert, gelten die zur Buchung maßgeblichen Anmietbedingungen und zwar konkret oder pauschal.
Bei pauschaler Berechnung bleibt dem Mieter der Nachweis offen, dass kein oder geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Bestellung auf Basis der allgemein gültigen Geschäftsordnung zu setzen. Dies setzt
insbesondere voraus, dass eine Bestellung nicht auf Grundlage falscher Angaben an Fleetstar übermittelt wird. Bei Zuwiderhandlung
hat der Webseitenbetreiber und Anbieter die Berechtigung zur Einleitung rechtlicher oder sonstiger Maßnahmen, ausdrücklich befreit
vorheriger Richtlinien oder Bestimmungen gegenüber dem Datenschutz (DSGV).

8. Gerichtsstand

8.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters, welcher entweder Fleetstar oder der Flottenpartner ist, abhängig von der
Art der Anmietung. Mit Mietern die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind,
wird je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg oder das Landgericht Berlin als Gerichtsgegenstand verwendet.

9. Datenschutz

9.1 Weitere Informationen und Angaben zum Datenschutz erhalten Sie unter der gesonderten Datenschutzerklärung der FLEETSTAR GmbH.

Gültig ab 01.04.2022

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