GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Vermietbedingungen der FLEETSTAR GmbH
1. Geltungsbereich, Leistungsgegenstand
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Vermietung und Anmietung von Kraftfahrzeugen zu den Mietbedingungen und den
Obliegenheiten, welche sich im weiteren aus der Nutzung des Objekt und dem Mietvertrag ergeben. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsinhalt, wenn sie mit diesen
Vermietbedingungen übereinstimmen oder Fleetstar die Bedingungen des Mieters ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
1.2 Mit Klick auf den Buchungsbutton bestätigt der Kunde die Anmietinformationen (Allgemeine Reservierungsbedingungen)
und die Allgemeinen Vermietbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Mit dem Absenden über das Buchungsfeld gibt der
Kunde eine verbindliche Beauftragung zur Buchung des Angebots ab. Das Absenden oder deren Eingang stellt noch keine
Annahme oder Bestätigung dar. Mit dem elektronischem Versand der Buchungsbestätigung durch Fleetstar erfolgt deren Annahme.
2. Allgemeine Mindestvoraussetzungen
2.1 Der Hauptfahrer und alle Zusatzfahrer müssen bei Abholung des Mietwagens den eigenen Führerschein vorzeigen können.
Digitale Führerscheine und Fotokopien werden nicht akzeptiert. Alle Fahrer müssen mindestens ab 12 Monate im Besitz Ihrer
Fahrerlaubnis sein, ab Fahrzeugkategorie I* (Mittelklasse) 21/3 Jahre, F* (Fullsize) 23/3 Jahre, ab P* (Premium) 25/3 Jahre.
Für die Eintragung zusätzlicher Personen als Fahrer im Mietvertrag, haben diese Ihren Führerschein am Mietort persönlich
vorzulegen. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Abweichende Regelungen
werden nur Vertragsinhalt, wenn Fleetstar diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
2.2 Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten werden akzeptiert, wenn
a) im Pass des Mieters/Fahrers kein Visum eingetragen ist oder
b) ein Visum im Pass eingetragen ist und sich bei Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in einem EU-Staat aufhält.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein muss von einem internationalen Führerschein ergänzt werden.
3. Rückgabe, Verlängerung
3.1 Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug bei der Station spätestens an dem Tag und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die
im Mietvertrag vereinbart wurde.
3.2 Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und keine Meldung zum Grund
der verspäteten Rückgabe vorliegt, müssen wir von Ihrer widerrechtlichen Nutzung des Fahrzeug ausgehen. Fleetstar
ansonsten auch bereitstellender Fahrzeugvermieter ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten,
die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen und für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein
Nutzungsentgelt zum anwendbaren Tagestarif zu berechnen. In einem solchen Fall gelten der vereinbarte
Versicherungsschutz und die sonstigen vertraglichen Leistungen nicht.
3.3 Bei jeder Verlängerung des von Ihrem Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraums von weniger als 24 Stunden
kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch unter +4930 30882700. Ab mehr als 1/2 Stunde Überschreitung
kann ein weiterer Miettag berechnet werden. Bei jeder Verlängerung von mehr als 1 Tag sind Sie verpflichtet die Miete
und eventuell anfallende Zusatzkosten zu bezahlen und je nach Anmietart dafür ein Zahlungsmittel für den
Verlängerungszeitraum vorzulegen.
3.4 Für Stornierungen, Nichtantreten von Fahrzeugmieten oder deren Änderung ergeben sich die aus Buchung und Anmietung geltenden Bestimmungen -siehe auch zu 7.
4. Zahlung der Miete
Sie zahlen je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag insgesamt in einer Summe oder in mehreren
Teilen oder der entsprechende Betrag wird über das vereinbarte Zahlungsmittel eingezogen.
4.1 Bei Buchung eines Vorauszahlungstarif wird der autorisierte Mietbetrag nach Bestätigung der Buchung der Zahlungskarte
belastet. Änderungen vor und während der Mietzeit sind durch Kontaktaufnahme mit Fleetstar zu vereinbaren. Mietkunden
und/oder deren Erfüllungsgehilfen (Fahrer) haften für alle zusätzlich anfallende Kosten aus der Miete (z.B. fehlender
Treibstoff bei der Rückgabe, zusätzlicher Tag, zusätzliche Kilometer). Regelungen zur Zahlung einer Kaution ergeben
sich aus dem jeweiligen Buchungsangebot.
4.2 Bei Zahlung der Miete bei Abholung sind zur Vorlage in der Mietstation akzeptierte Kreditkarten: ‘Visa’, ‘MasterCard’,
‘American Express’, (an einigen Stationen ‘Diners Club’, ‘Discover’). Das auf den Fahrer ausgestellte Zahlungsmittel
muss mindestens 1 Monate zum vereinbarten Mietende hinaus gültig sein, vorbehaltlich nur in Verbindung mit der PIN
akzeptiert. Eine Kaution ist für Ihre Miete zu hinterlegen. Die Kaution wird zusätzlich auf Ihrer Kreditkarte autorisiert
und geblockt. Die endgültigen Gesamtkosten Ihrer Anmietung werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs am
Ende der Miete berechnet und belastet. Bei Zahlung mittels Girocard (Maestro und VPay Card) wird der Kautionsbetrag
von Ihrem Bankkonto eingezogen. Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten. Für Fahrzeuge bis Kategorie
‘Mittelklasse’ kann die Anmietung mittels EC-/Girocard für jeweils bis zu 30 Tage Mietdauer vereinbart werden.
4.3 Zusätzliche Gebühren oder Kosten werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem
Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld oder wenn Schäden am
Fahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, werden Ihnen in diesem Fall diese und weitere
administrative Kosten (z.B. Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnet, wenn von diesen Kosten Kenntnis erlangt wird.
5. Verpflichtungen des Mieters und Fahrers, Nutzung
5.1 Während des Mietzeitraums sind Mieter und Fahrer verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das
Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand. Insbesondere nur den vorgeschriebenen
Kraftstoff zu tanken und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, technische Regeln und Verkehrsregeln zu beachten.
5.2 Dem Mieter und Fahrer ist untersagt, das Mietfahrzeug
-zu motorsportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen,
-nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Rennstrecken
-Testzwecken
-zur Weitervermietung oder Überlassung,
-zur gewerblichen Personenbeförderung (nur mit Sondergenehmigung) sowie sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu nutzen.
5.3 Der Mieter und Fahrer ist dazu verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietobjekts gegen Diebstahl oder
Beschädigung zu treffen. Die Benutzung des Fahrzeugs ist dem Mieter nur innerhalb Deutschland gestattet. Fahrten ins
Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
5.4 Bei einem Unfall, Brand, Entwendung oder sonstigen Schaden ist der Mieter und Fahrer verpflichtet sofort die Polizei
und den Vermietpartner zu verständigen. Sie sind verpflichtet einen Unfallbericht mit Kennzeichen der beteiligten
Fahrzeuge sowie Name und Anschrift etwaiger Zeugen zu erstellen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne
Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Sie sind nicht berechtigt ohne vorherige Zustimmung
das Fahrzeug reparieren oder warten zu lassen. Übermäßiger Verschleiß sowie Schäden durch übermäßige Fahrzeugbeanspruchung
gehen zu Ihren Lasten. Bei Mietverhältnissen ab 25 Tage hat der Mieter die Kosten für Nachfüllflüssigkeiten zu tragen
(insbesondere Motoröl, Scheibenreiniger) sofern ein Nachfüllen während der Mietdauer notwendig ist.
5.5 Eine Haftungsbefreiung, ob enthalten oder gegen Zahlung eines zusätzliches Entgelt, befreit Sie nicht von den
vertraglichen Obliegenheiten und den Bestimmungen zur Fahrzeugnutzung. Bei vorsätzlicher Verletzung eines dieser
vertraglichen Obliegenheiten haftet der Mieter voll, bei grob fahrlässigen Verletzungen einer vertraglichen Obliegenheit
im Verhältnis der Schwere seines Verschuldens. Der Mieter haften unbeschränkt für währender der Mietzeit von Ihnen
begangener Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen wie Verkehrs-und Ordnungswidrigkeiten. Für deren Bearbeitung durch
den Vermieter wird dem Mieter eine Gebühr pro einzelnen Vorgang berechnet.
6. Haftung
6.1 Der Mietkunde haftet für alle durch ihn oder den Fahrer verursachten Schäden einschließlich etwaiger Wertminderung
oder Folgeschäden, soweit nicht eine vereinbarte Haftungsbefreiung anwendbar ist.
6.2 Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber Fleetstar, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung von Fleetstar. Fleetstar stellt keine Versicherung. Leistungen von Fleetstar, welche sich aus optionalen
Zusatzprodukten zur Befreiung eines Selbstbehalts ergeben sind auf den zweifachen Betrag der im Mietvertrag ausgewiesenen
Höhe der Basis Selbstbeteiligung beschränkt, nur bei berechtigten Schadenfällen am Mietfahrzeug anwendbar, jedoch
ausgeschlossen bei Vertrags- und Obliegenheitsverletzungen vom Mieter oder Fahrer. Eine Haftung von Fleetstar
aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen.
Mindestens gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen werden vom Mietfahrzeughalter und oder deren Betreiber abgedeckt.
Fleetstar haftet nicht bei Nichterfüllung die auf technische Defekte oder Verunfallen des Fahrzeuges oder höherer Gewalt beruht.
7. Stornierung, Nichtabholung
7.1 Für Aufwendungen und ggfls. entstandenem Schaden haftet der Verursacher. Muss der Nutzer eine ihm erteilte Bestätigung
seiner Beauftragung ändern oder stornieren, verpflichtet sich der Nutzer seine Änderungen innerhalb einer angegebenen Frist
zu erteilen. Wird der Mietwagen zum dem in seiner Reservierung genannten Zeit und Ort vom Besteller nicht abgeholt und nicht
storniert, gelten die zur Buchung maßgeblichen Anmietbedingungen und zwar konkret oder pauschal.
Bei pauschaler Berechnung bleibt Ihnen der Nachweis offen, dass kein oder geringerer Schaden entstanden ist.
7.2 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Bestellung auf Basis der allgemein gültigen Geschäftsordnung zu setzen. Dies setzt
insbesondere voraus, dass eine Bestellung nicht auf Grundlage falscher Angaben an Fleetstar übermittelt wird. Bei
Zuwiderhandlung hat der Webseitenbetreiber und Anbieter die Berechtigung zur Einleitung rechtlicher oder sonstiger
Maßnahmen, ausdrücklich befreit vorheriger Richtlinien oder Bestimmungen gegenüber dem Datenschutz (DSGV).
8. Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters, welcher entweder Fleetstar oder der Flottenpartner ist, abhängig
von der Art der Anmietung. Mit Mietern die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche
Sondervermögen sind, wird je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg oder das Landgericht Berlin als Gerichtsgegenstand verwendet.
9. Datenschutz
9.1 Weitere Informationen und Angaben zum Datenschutz erhalten Sie unter der gesonderten Datenschutzerklärung der FLEETSTAR GmbH.
Gültig ab 01.04.2022